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Internationale Squash-Spielregeln für das Einzel/Doppel

Inhaltsverzeichnis
1. Das Spiel
2. Die Zählweise
3. Punkte
4. Der Aufschlag
5. Der Ballwechsel
6. Gültiger Rückschlag
7. Verzögerungsfreies Spiel
8. Gewonnene Ballwechsel
9. Treffen des Gegners mit dem Ball
10. Weitere Schlagversuche
11 .Einsprüche
12. Behinderung
13. Gewährung von Lets
14. Der Ball
15. Einspielen
16. Verletzungen
17. Verhalten auf dem Court
18. Spielkontrolle
19. Aufgaben des Punktrichters
20. Aufgaben des Schiedsrichters
Anhänge zu den Squash-Spielregeln des Weltverbandes
1. Offizielle Richtlinien zur Regelinterpretation für
Spieler und Schiedsrichter
2.1 Definitionen (Einzel)
2.1.1 Definitionen (Doppel)
2.2 Punktrichterrufe (Einzel)
2.2.1 Punktrichterrufe (Doppel)
2.3 Rufe des Schiedsrichters
3. Experimentelle Schiedsrichter-Systeme
4. Punkt-pro-Ballwechsel-Zählweise
5. Experimentelle Regeln
6. Beschreibung und Maße eines Courts (für Einzel)
6.1 Beschreibung und Maße eines Courts (für Doppel)
7. Normen für einen Standard Squashball mit gelbem Punkt
8. Normen eines Squash-Schlägers
9. Spielerkleidung
10. Augenschutz
11. Richtlinien für nationale Verbände, deren Mitgliedsorganisationen
und für Turnierveranstalter
Internationale Squash-Spielregeln für das Doppel
1. Das Spiel
2. Die Zählweise
3. Punkte
4. Der Aufschlag
5. Der Ballwechsel
6. Gültiger Rückschlag
7. Let
8. Gewonnene Ballwechsel
9. Treffen des Gegners mit dem Ball
10. Weitere Schlagversuche
11. Einsprüche
12. Behinderung
13. Gewährung von Lets
14. Der Ball
15. Einspielen
16. Verzögerungsfreies Spiel
17. Verhalten auf dem Court
18. Spielaufsicht
19. Aufgaben des Punktrichters
20. Aufgaben des Schiedsrichters
Überlegungsweg für Schiedsrichter
2
Internationale
SQUASH-SPIELREGELN
für das
EINZEL
Beachten Sie :
Der Gebrauch des Wortes „muß" in den Regeln zeigt einen Zwang an und das Fehlen jeglicher Alternative. Das Wort „soll" bedeutet einen
geforderten Handlungsablauf, bei dem -im Falle des Ausbleibens- entsprechende Maßnahmen erwogen werden sollten. Das Wort „kann"
läßt
die Wahl offen zwischen der Durchsetzung einer Handlungsfolge oder auf deren Verzicht.
1. DAS SPIEL
Squash wird von zwei Spielern mit Schlägern, Bällen und auf Spielfeldern (Courts) gespielt, die den von der World Squash Federation
(WSF) festgelegten Normen entsprechen.
Anmerkung
Überall, wo in diesen Regeln die Begriffe Spieler oder Schiedsrichter Verwendung finden, ist sowohl die männliche als auch die weibliche
Form gemeint.
2. DIE ZÄHLWEISE
Der Veranstalter eines Turniers legt fest, ob ein Spiel über zwei oder drei Gewinnsätze gespielt wird. Jeder Satz wird bis elf (Punkte)
gespielt und von dem Spieler gewonnen, der als erster elf Punkte erreicht. Ausnahme: Beim Stand von10:10 (in jedem Satz).
Im diesem Fall gewinnt der Spieler den Satz, der als erster zwei weitere Punkte erzielt.
Es ist ein Vorsprung von zwei Punkten notwendig, was bedeutet, dass ein Satz also 11:5 oder 11:8 ausgehen kann, aber nicht 11:10. Hier ist ein Vorsprung von zwei Punkten notwendig, was Ergebnisse wie zum Beispiel 12:10, 13:11 oder 17:15 den Satz beenden lassen. Der Satz wird so lange gespielt, bis ein Spieler zwei Punkte Vorsprung hat.
Der Punktrichter muß ,,Satzball" rufen, um anzuzeigen, daß der Aufschläger nur noch einen Punkt benötigt, um den laufenden Satz zu
gewinnen oder ,,Spielball", um anzuzeigen, daß er nur noch einen Punkt benötigt, um das Spiel zu gewinnen.
3. PUNKTE
Punkte können vom Aufschläger und vom Rückschläger erzielt werden. Wenn der Aufschläger den Ballwechsel gewinnt, erhält er einen Punkt; wenn der Rückschläger
den Ballwechsel gewinnt, bekommt er das Aufschlagrecht und einen Punkt.
4. DER AUFSCHLAG
4.1
Das erste Aufschlagrecht wird vor Spielbeginn durch Drehen des Schlägers ermittelt. Danach behält der Aufschläger das Aufschlagrecht
solange, bis er einen Ballwechsel verliert, woraufhin sein Gegner zum Aufschläger wird. Dieses Vorgehen wird bis zum Ende des Spieles
beibehalten. Zu Beginn des zweiten und jeden folgenden Satzes schlägt der Gewinner des vorangegangenen Satzes zuerst auf.
4.2
Jeweils am Anfang eines Satzes und nach jedem Aufschlagwechsel kann der Aufschläger entscheiden, von welcher Seite er zuerst
aufschlagen will. Danach schlägt er abwechselnd von jeder Seite auf, solange er Aufschläger bleibt. Wird jedoch ein Ballwechsel wegen
einer Let - Entscheidung wiederholt, muß er nochmals von der gleichen Seite aufschlagen.
Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter
Falls der Aufschläger von der falschen Seite aufschlagen will oder einer der Spieler unsicher wirkt, welche Aufschlagseite die richtige ist,
muß der Punktrichter die richtige Seite anzeigen. Macht der Punktrichter dabei einen Fehler oder entsteht darüber eine
Meinungsverschiedenheit, dann entscheidet der Schiedsrichter.
4.3
Beim Aufschlag muß der Spieler mit der Hand oder dem Schläger den Ball fallenlassen oder in die Luft werfen, bevor er ihn schlägt. Sollte
ein Spieler, nachdem er den Ball fallengelassen oder hochgeworfen hat, keinen Versuch unternehmen, ihn zu schlagen, darf er den
Aufschlagversuch wiederholen.
4.4
Ein Aufschlag ist gültig, wenn dabei kein Aufschlagfehler gemacht wird.
Der Aufschläger verliert sein Aufschlagrecht und den Ballwechsel, wenn:
4.4.1
der Ball, nachdem er fallengelassen oder hochgeworfen wurde und bevor er geschlagen wird, eine Wand, den Fußboden, die Decke oder
andere Courteinrichtungen berührt. - Punktrichterruf: ,,Fehler".
3
4.4.2
es dem Aufschläger im Augenblick, in dem er den Ball schlägt, nicht gelingt, mit mindestens einem Teil seines Fußes innerhalb des
Aufschlagviertels Bodenkontakt zu halten, ohne dabei mit diesem Teil die Begrenzungslinie zu berühren (vorausgesetzt, die Linie wird nicht
berührt, darf der andere Teil des Fußes über die Linie hinausragen.). - Punktrichterruf: ,,Fußfehler".
4.4.3
er einen oder mehr Versuche unternimmt, den Ball zu schlagen, ihm dies aber mißlingt. - Punktrichterruf: ,,Ungültig".
4.4.4
der Ball nicht gültig geschlagen wird. - Punktrichterruf: ,,Ungültig".
4.4.5
der Ball ins Aus geht. - Punktrichterruf: ,,Aus".
4.4.6
der Ball irgendeine andere Courtwand trifft, bevor er die Stirnwand erreicht. - Punktrichterruf: ,,Fehler".
4.4.7
der Ball auf den Boden oder auf oder unterhalb der Aufschlaglinie auftrifft. - Punktrichterruf: ,,Fehler", wenn der Ball oberhalb der Tin-
Leiste trifft, und ,,Tief", wenn der Ball den Boden oder auf die Tin-Leiste oder das Tin trifft.
4.4.8
der Ball beim ersten Bodenkontakt - es sei denn, der Gegner nimmt den Ball als Volley - auf oder außerhalb der Quer- oder Mittellinie des
gegnerischen Platzviertels aufspringt. - Punktrichterruf: ,,Fehler".
4.5
Der Aufschläger darf erst aufschlagen, nachdem der Punktrichter den Spielstand vollständig angesagt hat.
Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter
Der Punktrichter darf nicht durch seine Ansage des Spielstandes das Spiel verzögern. Sollte jedoch der Aufschläger aufschlagen bzw. es
versuchen wollen, bevor der Spielstand vollständig angesagt worden ist, muß der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen und den
Aufschläger ermahnen, solange zu warten, bis der Spielstand genannt worden ist.
5. DER BALLWECHSEL
Nach einem gültigen Aufschlag wird der Ball von beiden Spielern solange abwechselnd gespielt, bis entweder : einer einen ungültigen
Schlag macht, sich der Ball (Regeln entsprechend) nicht mehr im Spiel befindet, ein Spieler einen Einspruch einlegt, oder bis das Spiel
durch Rufe des Punkt- oder Schiedsrichters unterbrochen wird.
6. GÜLTIGER RÜCKSCHLAG
6.1
Ein Rückschlag ist gültig, wenn der Ball, bevor er den Boden mehr als einmal berührt hat, vom Rückschläger direkt oder über Seitenwand/-
wände und/oder Rückwand an die Stirnwand oberhalb der Tin-Leiste gespielt wird, ohne dabei vorher den Boden, ein Körperteil oder
Kleidungsstück des Spielers, noch den Schläger, Körper oder die Kleidung des Gegners zu berühren, und wenn der Ball nicht ins ,,Aus"
geschlagen wird.
6.2
Ein Rückschlag ist nicht gültig, wenn der Ball vor oder nach Auftreffen auf die Stirnwand und bevor er auf den Boden aufspringt, das Brett
(Tin) trifft, oder wenn der Schläger zum Zeitpunkt des Ballkontakts nicht in der Hand des Spielers ist.
7. VERZÖGERUNGSFREIES SPIEL
Nach dem ersten Aufschlag muß grundsätzlich ohne Verzögerung gespielt werden, wobei nachstehende Bedingungen zu beachten sind:
7.1
Zu jeder Zeit kann das Spiel aufgrund schlechter Lichtverhältnisse oder anderer, von den Spielern nicht verursachter Umstände, für eine
vom Schiedsrichter zu bestimmende Dauer unterbrochen werden. Der Spielstand wird beibehalten.
Wenn der unbespielbare Zustand des Courts unverändert bleibt und ein anderer Court verfügbar ist, kann das Spiel in gegenseitigem
Einverständnis der Spieler oder auf Anordnung des Schiedsrichters auf diesen verlegt werden.
Falls das Spiel bis zum nächsten Tag unterbrochen wird, bleibt der Spielstand bestehen, außer beide Spieler vereinbaren, mit dem Spiel dann
nochmals von vorne zu beginnen.
7.2
Nach der Einspielzeit und vor Beginn des ersten Satzes, sowie zwischen allen Sätzen muß jeweils eine neunzig Sekunden dauernde Pause
erlaubt werden. Die Spieler können während dieser Pause den Court verlassen, müssen jedoch vor Ablauf der 90 Sekunden wieder
spielbereit sein.
Im Einvernehmen der Spieler kann das Spiel vor Ablauf der neunzig Sekunden begonnen oder wiederaufgenommen werden.
4
7.3 siehe auch R 1
Kann ein Spieler den Schiedsrichter überzeugen, daß ein Wechsel der Ausrüstung, Kleidung oder des Schuhwerks notwendig ist, darf er den
Court verlassen. Er ist aber verpflichtet, den Wechsel so schnell wie möglich vorzunehmen. Es muß ihm dafür eine Zeitspanne von maximal
neunzig Sekunden eingeräumt werden.
7.4
Fünfzehn Sekunden vor Ablauf einer genehmigten, neunzigsekündigen Unterbrechung muß der Schiedsrichter ,,15 Sekunden" rufen, um den
Spielern anzuzeigen, daß sie sich bereitmachen müssen, das Spiel wieder aufzunehmen. Am Ende dieses Zeitraums muß der Schiedsrichter
,,Zeit" rufen. Die Rufe sollten mit lauter Stimme erfolgen.
Es ist Sache der Spieler, sich nur dort aufzuhalten, wo sie die Rufe ,,15 Sekunden" und ,,Zeit" hören können.
Anmerkungen für Schiedsrichter
A Sollte ein Spieler beim Ruf ,,Zeit" nicht spielbereit sein, muß der Schiedsrichter Maßnahmen der Regel 17 (Fehlverhalten) anwenden.
B Sollten beide Spieler beim Ruf ,,Zeit" nicht spielbereit sein, muß der Schiedsrichter die Maßnahmen der Regel 17 für beide Spieler
anwenden.
7.5 siehe auch R 2
Wird ein Spieler durch Übelkeit, Unwohlsein oder sonstige Indisposition behindert, hat er die Wahl, das Spiel ohne Verzögerung
weiterzuführen bzw. wiederaufzunehmen, oder den laufenden Satz abzugeben, oder das Match aufzugeben. Wenn er den Satz abgibt, behält
der Spieler alle bis dahin gewonnenen Punkte, muß dann jedoch nach der 90- Sekunden Satzpause entweder unverzüglich weiterspielen oder
aber das Match aufgeben.
Wenn jedoch eine sichtbare Blutung mit dem Unwohlsein oder der Indisposition einhergeht, ist eine Fortsetzung oder Wiederaufnahme des
Spiels nicht gestattet. Der Spieler muß den Court verlassen, ist aber zu diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet, den laufenden Satz abzugeben.
Sollte er später weiterspielen wollen, muß der Schiedsrichter die Situation wie bei einer ‘selbst zugezogeneVerletzung’ handhaben und die
Maßgaben der Regel 16.2 müssen Anwendung finden.
7.6
Zieht sich ein Spieler eine Verletzung zu, muß der Schiedsrichter die Vorgaben der Regel 16 (Verletzungen) anwenden.
7.7 siehe auch R 3
Der Schiedsrichter muß die Vorkehrungen der Regel 17 (Fehlverhalten) gegen einen Spieler anwenden, der seiner Meinung nach das Spiel
unnötig verzögert. Solche Verzögerungen können sein:
7.7.1
Übertrieben langsame Vorbereitung des Aufschlags oder zur Annahme des Aufschlags.
7.7.2
In die Länge gezogene Diskussion mit dem Schiedsrichter.
7.7.3
Verspätetes Zurückkehren auf den Court, nachdem der gemäß Regeln 7.2, 7.3 oder 15.1 verlassen wurde.
7.8 siehe auch R 4
Wenn ein anderer Gegenstand als der Schläger während eines Ballwechsels auf den Courtboden fällt, gilt folgendes:
7.8.1
Sobald der Schiedsrichter einen gefallenen Gegenstand wahrnimmt, muß er das Spiel sofort unterbrechen.
7.8.2
Sieht ein Spieler einen gefallenen Gegenstand, kann er den Ballwechsel unterbrechen und ein Let fordern.
7.8.3
Wenn der Gegenstand einem Spieler herunterfällt, muß für ihn der Ballwechsel als verloren gewertet werden, es sei denn
Regel 7.8.5 träfe zu oder die Ursache war ein Zusammenstoß mit dem Gegner. Im letzteren Fall muß ein Let gewährt
werden, außer im Falle eines Einspruchs wegen Behinderung; dann muß der Schiedsrichter die Vorschriften der Regel 12
zur Geltung bringen.
7.8.4
Wenn der Gegenstand von woanders fällt (nicht von einem Spieler), muß ein Let gegeben werden, es sei denn Regel 7.8.5
käme zur Anwendung.
7.8.5
Wenn ein Spieler in dem Moment, in dem das Objekt zu Boden fällt, bereits einen eindeutig gewinnbringenden Schlag gemacht hat, dann
muß ihm der Ballwechsel zugesprochen werden.
7.9
Wenn ein Spieler den Schläger verliert, muß der Schiedsrichter den Ballwechsel weiterlaufen lassen, außer es käme
Regel 12 (Behinderung), 13.1.1, 13.1.3 (Ablenkung) oder 17 (Fehlverhalten) zur Anwendung.
5
8. GEWONNENE BALLWECHSEL
Ein Spieler gewinnt einen Ballwechsel:
8.1
gemäß Regel 4.4 (Aufschlagfehler), wenn er der Rückschläger ist.
8.2
wenn es dem Gegner nicht gelingt, einen gültigen Rückschlag auszuführen, es sei denn, es wird ein Let gewährt oder der Ballwechsel dem
Gegner zugesprochen.
8.3 siehe auch R 5
wenn der Gegner selber, seine Kleidung oder Ausrüstung vom Ball getroffen wird ohne daß eine Behinderung vorlag, außer die Regeln 9
und 10 (Seitenwand, Drehen, weiterer Schlagversuch) sehen etwas anderes vor. Bei Behinderung gilt Regel 12. In allen Fällen muß der
Schiedsrichter entsprechend entscheiden.
8.4
wenn ihm der Schiedsrichter, den Regeln entsprechend, den Ballwechsel zuspricht (‘Ball an ..’).
9. TREFFEN DES GEGNERS MIT DEM BALL
Wenn der Ball, bevor er die Stirnwand erreicht hat, den Gegner, dessen Kleidung oder Ausrüstung trifft, muß der Ballwechsel unterbrochen
werden und:
9.1
dem Spieler der Ballwechsel zugesprochen werden, wenn der Ball in gültiger Weise die Stirnwand erreicht hätte, ohne vorher eine andere
Wand zu berühren, und sofern nicht Regel 9.2 in Frage kommt.
9.2 siehe auch R 6
in jedem Fall ein Let gewährt werden, sofern der
Ball die Stirnwand in gültiger Weise erreicht hätte, aber der Spieler entweder mit einer Körperdrehung dem Ball gefolgt ist oder ihn hinter
sich vorbeigelassen hat, um dann in beiden Fällen den Ball auf der rechten Seite zu schlagen, nachdem er ihn auf der linken passieren ließ
(oder umgekehrt).
Anmerkung für Schiedsrichter
Wenn der Spieler, nachdem er sich gedreht oder den Ball hinter sich vorbeigelassen hat, den Ballwechsel unterbricht, weil er zu Recht
befürchtet, den Gegner zu treffen, kann er ein Let fordern. Der Schiedsrichter darf ein Let nicht verweigern, sofern seiner Meinung nach die
Möglichkeit bestand, daß der Gegner getroffen worden wäre, und wenn der Spieler einen gültigen Schlag hätte ausführen können.
9.3
ein Let gewährt werden, wenn der Ball eine andere Wand berührt hat oder berührt hätte und der Schlag gültig gewesen wäre.
Dies gilt nicht, wenn nach Ansicht des Schiedsrichters ein gewinnbringender Schlag verhindert wurde. Dann muß dem Spieler der
Ballwechsel zugesprochen werden.
Anmerkung für Schiedsrichter
Die ‘Ball an’-Entscheidungen der Regel 9 können nicht nach Situationen wie ,,Drehen", ,,Ball hinter sich passieren lassen" oder ,,weiterer
Schlagversuch" zugesprochen werden.
9.4
der Spieler verliert den Ballwechsel, wenn sein Schlag nicht gültig gewesen wäre.
Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter
Wenn der Gegner, wie in Regel 9 beschrieben, vom Ball getroffen wird, muß der Schiedsrichter die Flugbahn des Balles beurteilen und die
entsprechende Entscheidung treffen.
10. WEITERE SCHLAGVERSUCHE
Wenn der Spieler einen Schlag ausführt und den Ball verfehlt, kann er weitere Schlagversuche unternehmen. Wenn der Ball, nachdem er
verfehlt wurde, den Gegner oder dessen Kleidung oder Ausrüstung berührt, so muß durch den Schiedsrichter:
10.1
ein Let gewährt werden, wenn der Spieler sonst noch einen gültigen Schlag hätte ausführen können.
10.2
dem Gegner der Ballwechsel zugesprochen werden, sofern der Spieler keinen gültigen Schlag mehr hätte ausführen können.
Wenn ein weiterer Schlagversuch erfolgreich ist, aber dieser ansonsten gültige Rückschlag die Stirnwand nicht erreichen kann, weil der Ball
den Gegner, dessen Kleidung oder Ausrüstung trifft, muß auf jeden Fall ein Let gewährt werden. Wenn ein weiterer Schlagversuch keinen
gültigen Schlag ergeben hätte, verliert der Spieler den Ballwechsel.
6
11. EINSPRÜCHE
Der Verlierer eines Ballwechsels kann gegen jede Entscheidung des Punktrichters hinsichtlich dieses Ballwechsels Einspruch erheben.
Einsprüche gemäß Regel 11 sind mit den Worten ,Let bitte" beim Schiedsrichter einzulegen. Das Spiel muß dann bis zur Entscheidung des
Schiedsrichters unterbrochen werden.
Falls ein Einspruch gemäß Regel 11 abgelehnt wird, bleibt die Entscheidung des Punktrichters bestehen. Falls der Schiedsrichter sich nicht
sicher ist, muß er ein Let gewähren, mit Ausnahme der in den Anmerkungen für Schiedsrichter zu Regel 11.2.1 und der Anmerkungen für
Schiedsrichter Absatz C und D zu Regel 11.2.2 vorgesehenen Fällen.
Erlaubte Einsprüche oder das Einschreiten des Schiedsrichters gemäß Regel 20.4 werden nachstehend für jede einzelne Situation gesondert
behandelt.
Anmerkung für Schiedsrichter
Eine andeutende Geste ist keine anerkannte Form des Einspruchs.
11.1
Einsprüche beim Aufschlag
11.1.1
Gegen die Rufe des Punktrichters ,,Fehler", „Fußfehler", „Ungültig", ,,Tief" oder ,,Aus" beim Aufschlag kann der Aufschläger Einspruch
erheben. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, muß ein Let gespielt werden.
11.1.2
Wenn der Punktrichter beim Aufschlag versäumt, ,,Fehler", ,,Fußfehler", „Ungültig", ,,Tief" oder ,,Aus" zu rufen, kann der Rückschläger
Einspruch erheben. Dies kann er sofort nach dem Aufschlag oder nach beendetem Ballwechsel tun, falls er weitergespielt oder versucht hat,
den Ball zu schlagen. Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters der Aufschlag fehlerhaft war, muß er das Spiel sofort unterbrechen und den
Ballwechsel dem Rückschläger zusprechen.
11.2
Einsprüche in anderen Spielsituationen
11.2.1
Gegen die Rufe des Punktrichters ,,Doppelt", ,,Tief" oder ,,Aus" nach einem Rückschlag kann der Rückschläger Einspruch erheben. Wenn
dem Einspruch stattgegeben wird, muß der Schiedsrichter ein Let gewähren. Dies gilt nicht, wenn nach Ansicht des Schiedsrichters:
-Der Ruf des Punktrichters den gewinnbringenden Schlag dieses Spielers unterbrochen hat. In diesem Fall muß der Schiedsrichter den
Ballwechsel dem Spieler zusprechen.
-der Ruf des Punktrichters einen gewinnbringenden Schlag des Gegners unterbrochen oder verhindert hat. In diesem Fall muß der
Ballwechsel dem Gegner zugesprochen werden.
Anmerkung für Schiedsrichter
Im letzteren Fall muß dem Gegner auch dann der Ballwechsel zugesprochen werden, wenn der Schiedsrichter unsicher ist, ob der Ruf des
Punktrichters richtig war.
11.2.2
Wenn der Punktrichter nach dem Rückschlag eines Spielers versäumt, ,,Doppelt", ,,Tief" oder ,,Aus" zu rufen, kann der Gegner Einspruch
erheben. Dies kann er entweder sofort oder nach beendetem Ballwechsel tun, falls er weitergespielt oder versucht hat, den Ball zu schlagen.
Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters der Rückschlag nicht gültig war, muß er das Spiel sofort unterbrechen und den Ballwechsel dem
Gegner zusprechen.
Anmerkungen für Schiedsrichter
A Nach ausgeführtem Aufschlag kann kein Einspruch gegen etwas erhoben werden, das vor diesem Aufschlag passiert ist,
außer Regel 14.3 (kaputter Ball) fände Anwendung.
B Wird vom Verlierer bei einem Ballwechsel mehr als ein Einspruch erhoben, muß der Schiedsrichter jeden der Einsprüche
erwägen (gleich welcher Art gemäß Regel 8 (gewonnene Ballwechsel) der Ballwechsel gewonnen wurde).
C Wenn bei einem Aufschlag gegen den Punktrichterruf ,,Fehler", ,,Fußfehler", „Ungültig", ,,Tief" oder ,,Aus" Einspruch erhoben wird,
aber dieser Aufschlag anschließend wirklich ungültig, tief, aus oder fehlerhaft ist, muß der Schiedsrichter nur nach dem letzteren Ereignis
entscheiden.
D Wenn der Punktrichter bei einem Rückschlag ,,Doppelt", ,,Tief" oder ,,Aus" ruft und dieser Rückschlag danach tatsächlich tief oder aus
geht, muß der Schiedsrichter bei einem Einspruch nur nach dem letzteren Ereignis entscheiden.
12. BEHINDERUNG
12.1
Der Spieler, der am Schlag ist, hat das Recht, seinen Schlag ohne Behinderung durch den Gegner auszuführen.
12.2
Um Behinderung zu vermeiden, muß der Gegner jede Anstrengung unternehmen, dem Spieler folgende Möglichkeiten einzuräumen:
12.2.1
7
ungehinderten, direkten Zugang zum Ball
12.2.2
gute Sicht auf den Ball
12.2.3
ausreichend Platz den Ball ungehindert zu schlagen
12.2.4
ausreichend Platz den Ball direkt an jeden Teil der Frontwand spielen zu können.
12.3
Eine Behinderung tritt auf, wenn der Gegner eine der Bedingungen der Regel 12.2 nicht erfüllt, auch wenn er jede Anstrengung dazu
unternimmt, sie zu erfüllen.
Anmerkungen für Schiedsrichter siehe auch R 7
A In 12.2.1 muß der Gegner ausweichen, um dem Spieler ungehinderten, direkten Zugang zum Ball zu gewähren, sobald er selbst seinen
Rückschlag beendet hat, d.h. nach Beendigung eines angemessenen Schlägerausschwunges. Aber auch der Spieler muß jede Anstrengung
unternehmen, um zum Ball zu gelangen.
B Die gute Sicht auf den Ball (12.2.2) gilt nur für dessen Rückprall von der Stimwand.
siehe auch R 8
C Der ausreichende Platz für die Ausführung des Schlages in 12.2.3 bedeutet, daß der Gegner dem Spieler ausreichend Platz für eine
halbkreisförmige Schlägerbewegung gewähren muß, die eine angemessene Ausholbewegung, den Schlag des Balles und einen angemessenen
Ausschwung beinhalten muß.
Eine Behinderung, die durch eine übermäßige Ausholbewegung entsteht, darf nicht dazu führen, diesem Spieler den Ballwechsel
zuzusprechen.
Der übermäßige Ausschwung eines Spielers kann für den Gegner eine Behinderung verursachen, wenn dieser dran ist, den Ball zu spielen.
12.4
Ein Spieler, der seiner Meinung nach behindert wird, hat die Wahl, weiterzuspielen oder aufzuhören und beim Schiedsrichter Einspruch zu
erheben.
12.4.1 siehe auch R 9
Die korrekte Form des Einspruchs - egal ob der Spieler ein Let oder einen Punkt erwartet -lautet ,,Let bitte".
12.4.2 siehe auch R 10
Ein Einspruch kann nur vom Spieler selbst (demjenigen, der am Schlag ist) eingelegt werden. Der Einspruch muß entweder sofort erfolgen,
wenn eine Behinderung auftritt, oder unmittelbar danach, wenn der Spieler eindeutig nicht weitergespielt hat.
12.5
Der Schiedsrichter muß entscheiden und seine Entscheidung über den Einspruch mit den Worten ,,Kein Let", ,,Let-Ball" oder ,,Ball an (mit
dem Namen des entsprechenden Spielers) bekanntgeben. Die Beurteilung der Behinderungssituation liegt einzig beim Schiedsrichter und
seine Entscheidung ist endgültig.
12.6
Der Schiedsrichter darf kein Let gewähren und der Spieler muß den Bal1wechsel verlieren, wenn:
12.6.1
keine Behinderung vorlag.
12.6.2
eine Behinderung wohl vorlag, der Spieler jedoch keinen gültigen Rückschlag hätte ausführen können oder nicht jede Anstrengung
unternommen hat, zum Ball zu gelangen .
12.6.3
der Spieler die Behinderung eindeutig in Kauf genommen und weitergespielt hat.
12.6.4 siehe auch R 11
der Spieler auf seinem Weg zum Ball die Behinderung selbst verursacht hat.
12.7
Der Schiedsrichter muß ein Let gewähren, wenn eine Behinderung vorlag, bei der der Gegner jede Anstrengung unternommen hat, sie zu
vermeiden und ohne die der Spieler einen gültigen Rückschlag hätte durchführen können.
12.8
Der Schiedsrichter muß dem Spieler den Ballwechsel zusprechen, wenn:
12.8.1
eine Behinderung vorlag, bei der der Gegner nicht jede Anstrengung unternommen hat, sie zu vermeiden und ohne die
der Spieler einen gültigen Rückschlag hätte ausführen können.
12.8.2
8
eine Behinderung vorlag,. bei der der Gegner zwar jede Anstrengung unternommen hat, sie zu vermeiden, aber ohne die
der Spieler einen gewinnbringenden Schlag hätte ausführen können.
12.8.3
der Spieler es unterläßt, einen Ball zu schlagen, der klar seinen Gegner auf direktem Weg zur Stirnwand getroffen hätte; oder auf dem Weg
zu einer Seitenwand getroffen hätte, aber es in diesem Fall ein gewinnbringender Schlag gewesen wäre (dies gilt nicht in den Fällen
,,Drehen", ,,Ball hinter sich passieren lassen" oder ,,weiterer Schlagversuch").
12.9
Der Schiedsrichter hat das Recht, ein Let gemäß Regel 12.7 zu gewähren oder den Ballwechsel gemäß Regel 12.8 zuzusprechen, ohne daß
ein Einspruch erhoben wurde. Falls notwendig, kann er den Ballwechsel hierzu unterbrechen.
12.10
Die Vorkehrungen der Regel 17 (Verhalten auf dem Court) können auch bei Behinderungssituationen angewandt werden.
Der Schiedsrichter muß das Spiel unterbrechen, falls dies noch nicht geschehen ist, und eine angemessene Strafe verhängen, wenn:
12.10.1 siehe auch R 12
ein Spieler unnötigen Körperkontakt eingesetzt hat.
12.10.2
ein Spieler seinen Gegner durch eine übermäßige Schlagbewegung in Gefahr gebracht hat.
13. GEWÄHRUNG VON LETS
Zusätzlich zu den in anderen Fällen möglichen Lets können oder müssen Lets in bestimmten weiteren Fällen gewährt werden.
Jeder Let-Forderung sollten die Worte „Let bitte" vorangehen.
13.1
Ein Let kann gewährt werden:
13.1.1
wenn der Ball im Spiel irgendeinen auf dem Boden liegenden Gegenstand trifft.
Anmerkung für Schiedsrichter
Der Schiedsrichter muß dafür sorgen, daß keine Gegenstände auf dem Boden oder innerhalb des Courts abgelegt werden.
13.1.2 siehe auch R 13
wenn der Spieler den Schlag nicht ausführt, weil er befürchten muß, den Gegner zu verletzen.
Anmerkung für Schiedsrichter
Dies gilt auch für den Fall, daß der Spieler den Ball über die Rückwand spielen möchte.
13.1.3
wenn einer der Spieler, nach Ansicht des Schiedsrichters, durch ein Ereignis innerhalb oder außerhalb des Courts abgelenkt wurde.
13.1.4
wenn nach Ansicht des Schiedsrichters eine Veränderung der Courtbedingungen den Ausgang des Ballwechsels beeinflußt hat.
13.2
Ein Let muß gewährt werden:
13.2.1
wenn der Rückschläger beim Aufschlag nicht bereit ist und keinen Versuch unternimmt, diesen anzunehmen.
13.2.2
wenn der Ball während des Spiels kaputt geht.
13.2.3
wenn der Schiedsrichter über einen Einspruch entscheiden soll, ihm das aber nicht möglich ist.
13.2.4
wenn der Ball (bei einem ansonsten gültigen Schlag) in irgendeinem Teil der Court- Spielflächen eingeklemmt und damit gehindert wird,
mehr als einmal auf dem Boden aufzuspringen, oder wenn der Ball nach dem ersten Aufspringen ins ,,Aus" geht.
13.3
Wenn der Spieler gemäß Regel 13.1 (1 bis 4) Einspruch erhebt, muß er -um ein Let zu bekommen- in der Lage gewesen
sein, einen gültigen Schlag auszuführen. Das gilt nicht für einen Einspruch seines Gegners gemäß Regel 13.1.1, 13.1.3 und 13.1.4 .
13.4
Kein Let darf gemäß Regeln 13.1.2 und 13.2.1 gegeben werden, wenn der Spieler versucht, den Ball zu schlagen, wohl aber gemäß Regeln
13.1.1, 13.1.3, 13.1.4, 13.2.2, 13.2.3 und 13.2.4.
13.5
Die Bedingungen für einen Einspruch gemäß Regel 13 sind:
9
13.5.1
Ein Einspruch des Spielers -um ein Let zu bekommen- ist notwendig bei den Regeln 13.1.2 (nur der Spieler), 13.1.3, 13.2.1 (nur der
Rückschläger) und 13.2.3 .
13.5.2
Bei den Regeln 13.1.1, 13.1.4, 13.2.2 und 13.2.4 kann der Spieler Einspruch erheben, jedoch kann der Schiedsrichter auch ohne Einspruch
eingreifen.
14. DER BALL
14.1
Wenn der Ball nicht im Spiel ist, kann er jederzeit mit Einverständnis beider Spieler oder, falls nur ein Spieler Einspruch erhebt, im
Ermessen des Schiedsrichters ausgetauscht werden.
Anmerkung für Schiedsrichter
Jeder der Spieler oder der Schiedsrichter können den Zustand des Balles jederzeit prüfen, wenn er nicht im Spiel ist.
14.2
Wenn ein Ball während des Spiels kaputt geht, muß er sofort durch einen anderen ersetzt werden.
Anmerkung für Schiedsrichter
Der Schiedsrichter muß entscheiden, ob der Ball kaputt ist.
14.3
Wenn der Ball während des Spiels kaputt ging, dies aber nicht erkannt wurde, muß für denjenigen Ballwechsel ein Let gewährt werden, in
dem der Ball brach, vorausgesetzt der Aufschläger erhebt Einspruch, bevor er aufschlägt oder der Rückschläger, bevor er den Aufschlag
annimmt.
Anmerkung für Schiedsrichter siehe auch R 14
Wenn der Rückschläger, bevor er den Aufschlag annimmt, Einspruch erhebt und nach Ansicht des Schiedsrichters der Ball erst beim
Aufschlag kaputt ging, darf der Schiedsrichter nur für diesen Ballwechsel ein Let geben. Falls er sich aber darüber nicht sicher ist, muß er
ein Let für den vorangegangenen Ballwechsel gewähren.
14.4
Die Ausführungen der Regel 14.3 finden auf den letzten Ballwechsel eines Satzes keine Anwendung. In diesem Fall muß der Einspruch
sofort nach dem Ballwechsel erfolgen.
14.5
Falls ein Spieler den Ballwechsel unterbricht, um Einspruch wegen eines defekten Balls zu erheben, und sich herausstellt, daß der Ball nicht
kaputt ist, dann verliert dieser Spieler den Ballwechsel.
14.6
Zwischen den Sätzen muß der Ball auf dem Court verbleiben, es sei denn, der Schiedsrichter erlaubt, ihn herauszunehmen.
15. EINSPIELEN
15.1
Unmittelbar vor Spielbeginn muß den beiden Spielern eine Zeitspanne von fünf Minuten gegeben werden, damit sie zusammen, auf dem für
das Match vorgesehenen Court, den für dieses Spiel zu verwendenden Ball warmspielen können. Nach zweieinhalb Minuten Einspielzeit
muß der Schiedsrichter ,,Halbzeit' rufen und dafür sorgen, daß die Spieler die Seiten wechseln, außer diese haben gemeinsam anders
entschieden. Mit dem Ruf ,,Zeit" muß der Schiedsrichter das Ende der Einspielzeit bekanntgeben.
15.2
Wenn der Ball gemäß Regel 14 ersetzt worden ist oder das Spiel nach längerer Unterbrechung wieder aufgenommen wird, muß der
Schiedsrichter erlauben, den Ball warmzuspielen, bis er normal spielbar ist. Das Spiel muß dann auf Weisung des Schiedsrichters fortgesetzt
werden, oder im gegenseitigen Einvernehmen der Spieler, wenn diese schon vor dem SR-Ruf bereit sind.
Anmerkung für Schiedsrichter
Der Schiedsrichter muß sicherstellen, daß beide Spieler das Ball-Warmspielen fair ausführen (Regeln 15.1 und 15.2). Unsportliches
Einspielen muß gemäß Regel 17 geahndet werden.
15.3
Der Ball kann von jedem der Spieler weiter (warm) gespielt werden nach der fünfminütigen Einspielzeit bis zum Spielbeginn, in den
Satzpausen und wenn der Gegner Ausrüstung wechselt.
16. VERLETZUNGEN
16.1
Im Falle einer Verletzung eines Spielers muß der Schiedsrichter entscheiden, ob diese in die Kategorie gehört:
10
16.1.1
selbst zugezogen (d.h. die Verletzung des Spielers geschah ohne Mitwirkung des Gegners, Ausnahme hiervon wird unter
Anmerkung C beschrieben).
16.1.2
mitverursacht (d.h. der Gegner hat zur Verletzung unabsichtlich mitbeigetragen oder sie unabsichtlich zugefügt).
16.1.3
fremdverschuldet (d.h. die Verletzung wurde vom Gegner verursacht durch gefährliches Spiel oder vorsätzliches oder
gefährliches Handeln).
Anmerkungen für Schiedsrichter
A In allen Verletzungssituationen muß der Schiedsrichter abschätzen, ob tatsächlich eine Verletzung vorliegt.
B Wenn er entschieden hat, daß eine Verletzung besteht, muß der Schiedsrichter beiden Spieler die Kategorie der Verletzung und die dafür
vorgesehenen Regelbestimmungen mitteilen.
C In Bezug auf Regel 16.1.2 darf der Schiedsrichter die Worte ,,unabsichtlich mitbeigetragen" oder ,,unabsichtlich zugefügt" nicht so
auslegen , daß sie die Situation miteinbeziehen, in der der Spieler die Verletzung aufgrund seiner unnötig nahen Stellung zum Gegner
erleidet. (= sich selber zuzieht, 16.1.1).
16.2 siehe auch R 15
Bei einer selbst zugezogenen Verletzung (16.1.1) muß der Schiedsrichter dem verletzten Spieler drei Minuten Erholungszeit gewähren.
Diese Pause kann im Ermessen des Schiedsrichters nur verlängert werden, wenn mit der Verletzung eine sichtbare Blutung einhergeht. Der
Schiedsrichter muß am Ende der drei Minuten und am Ende jeder zusätzlich genehmigten Verlängerung „Zeit" rufen. Wenn der verletzte
Spieler beim Ruf „Zeit" nicht zum Court zurückgekehrt ist, muß der Schiedsrichter das Spiel dem Gegner zusprechen.
Wenn längere Erholungszeit vom Spieler benötigt wird als die vom Schiedsrichter bewilligte Gesamtzeit, muß der Schiedsrichter den
verletzten Spieler auffordern weiterzuspielen, oder einen Satz abzugeben, die verfügbare Satzpause zu nutzen, und dann weiterzuspielen
oder aber das Spiel aufzugeben.
16.3
Für eine vom Gegner mitverursachte Verletzung (16.1.2) muß der Schiedsrichter dem verletzten Spieler eine Stunde Erholungszeit
einräumen, oder soviel zusätzliche Zeit , wie sie der Zeitplan des Turniers zuläßt.
Nach Ablauf dieser Zeit muß der verletzte Spieler das Spiel wiederaufnehmen oder aber aufgeben. Der Spielstand zum Zeitpunkt der
Verletzung (Ende des entsprechenden Ballwechsels) bleibt bestehen. Das gilt nicht, wenn das Spiel an einem anderen Tag
wiederaufgenommen wird, dann kann es im Einvernehmen der Spieler von vorne beginnen.
16.4
Bei einer vom Gegner verschuldeten Verletzung (16.1.3) muß der Schiedsrichter eine angemessene Regel 17-Strafe verhängen; wenn jedoch
der verletzte Spieler Erholungszeit benötigen würde, muß ihm der Schiedsrichter das Spiel zusprechen.
16.5
Unabhängig von der Kategorie der Verletzung, des Unwohlseins oder der Indisposition darf ein Spieler nicht weiterspielen, solange eine
blutende Wunde unverbunden bleibt, oder die Blutung an einer verbundenen Wunde oder auf irgendeinem Körperteil des Spielers noch
sichtbar ist, oder mit blutbefleckter Kleidung.
16.6
Ein verletzter Spieler kann vor Ablauf der ihm gewährten, festgelegten Erholungszeit das Spiel wiederaufnehmen, falls der
Gegner ebenfalls bereit ist weiterzuspielen.
16.7
Wenn ein Spieler das Spiel wiederaufnimmt, nachdem er eine Blutung -nach einer vom Gegner mitverursachten Verletzungbehandelt
hat, und diese Wunde erneut zu bluten beginnt, so muß der Schiedsrichter dies dann wie eine ‘selbst zugezogene’
Verletzung handhaben und die Maßgaben der Regel 16.2 müssen Anwendung finden.
16.8
Wenn ein Spieler das Spiel wiederaufnimmt, nachdem er eine Blutung -nach selbst zugezogenen Verletzung- behandelt hat,
und diese Wunde erneut zu bluten beginnt, dann muß der Schiedsrichter vom Spieler verlangen, das Spiel aufzugeben; oder einen Satz
abzugeben, die verfügbare Satzpause zu nutzen, und dann weiterzuspieln oder aber das Spiel aufzugeben.
16.9
Wenn ein Spieler eine Verletzung geltend machen will, von deren Vorliegen der Schiedsrichter jedoch nicht überzeugt ist, muß er vom
Spieler verlangen weiterzuspielen; oder einen Satz abzugeben, die verfügbare Satzpause zu nutzen und dann entweder weiterzuspielen oder
aber das Spiel aufzugeben.
17. VERHALTEN AUF DEM COURT
11
Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters das Verhalten eines Spielers im Court einschüchternd oder aggressiv gegenüber Gegner, Punkt-/
Schiedsrichter oder Zuschauer sein könnte oder wenn es in irgendeiner Weise dem Ansehen des Spiel schadet, muß der Spieler bestraft
werden.
Verstöße, die gemäß dieser Regel bestraft werden sollten, sind:
hörbare oder sichtbare Obszönitäten, verbaler oder körperlicher Mißbrauch, Meinungsverschiedenheit mit Punkt- oder Schiedsrichter,
Mißbrauch des Schlägers, Balles oder Courts und Coaching außerhalb der Satzpausen.
Weitere Verstöße sind unnötiger Körperkontakt und übermäßige Schlagbewegung (Regel 12.10), unsportliches Einspielen (Regel 15.2 -
Anmerkung für Schiedsrichter), zu späte Rückkehr auf den Platz (Regel 7.4 - Anmerkungen für Schiedsrichter A und B), gefährliches Spiel
oder Handeln (Regel 16.1.3) und Zeitverzögerung (Regel 7.7).
siehe auch R 16
Für diese und andere Verstöße, die es nach Meinung des Schiedsrichters rechtfertigen, diese Regel anzuwenden, muß eine der folgenden
Strafmaßnahmen verhängt werden:
-Verwarnung durch den Schiedsrichter (genannt „Verwarnung")
-Zusprechen eines Punktes an den Gegner (genannt „Strafschlag")
-Zusprechen eines Satzes an den Gegner (genannt „Satzstrafe")
-Zusprechen des Spieles an den Gegner (genannt ,,Disqualifikation")
siehe auch R 17
Anmerkungen für Schiedsrichter
A Wenn der Schiedsrichter das Spiel unterbricht, um eine Verwarnung auszusprechen, muß ein Let gespielt werden.
B Wenn der Schiedsrichter einen Ballwechsel unterbricht, um einen Strafschlag zuzusprechen, entscheidet dies den laufenden Ballwechsel.
Wenn der Schiedsrichter nach einem Ballwechsel einen Strafschlag zuspricht, wird das Resultat des Ballwechsels gewertet und der
Strafpunkt wird zusätzlich gegeben, aber ohne Wechsel der Aufschlagseite.
Ein am Satzende zugesprochener Strafschlag wird auf den nächsten Satz übertragen.
C Wenn der Schiedsrichter eine Satzstrafe ausspricht, gilt diese für den laufenden Satz, oder, sofern keiner im Gange ist, für den folgenden
Satz, wobei im letzteren Fall die Pause deswegen nicht verlängert wird. Ein bestrafter Spieler behält alle Punkte, die er bis dahin im Satz
gewonnen hatte.
18. SPIELKONTROLLE
In der Regel wird ein Spiel von einem Schiedsrichter geleitet, dem ein Punktrichter zur Seite steht. Die Aufgaben von Schieds- und
Punktrichter können aber auch auf nur eine Person übertragen werden. Nachdem der Schiedsrichter eine Entscheidung getroffen hat, muß er
sie den Spielern mitteilen und der Punktrichter muß sie mit dem sich ergebenden Spielstand wiederholen.
Die korrekte Plazierung von Punkt- und Schiedsrichter ist in der Mitte der Rückwand -so nahe als möglich zur Wand-, oberhalb der dortigen
Auslinie und vorzugsweise mit Sitzgelegenheit.
Anmerkungen für Punkt- und Schiedsrichter
A Es ist wünschenswert, zwei Personen für die Aufgaben als Punkt- und Schiedsrichter einzuteilen.
siehe auch R 18
B Spieler sind nicht berechtigt, ein Auswechseln des Punkt- oder Schiedsrichters zu verlangen. Der Oberschiedsrichter hat das alleinige
Recht, vor oder nach Beginn eines Spieles, einen Punkt- oder Schiedsrichter auszuwechseln.
19. AUFGABEN DES PUNKTRICHTERS
19.1
Der Punktrichter muß die Spielansage machen, gefolgt vom Punktestand, wobei er die Punkte des Aufschlägers zuerst nennen muß. Er muß
je nach Situation ,,Fehler", ,,Fußfehler", ,,Doppelt/ Ungültig", ,,Tief", ,,Aus", ,,Aufschlagwechsel" oder „Stop" rufen und muß die
Entscheidungen des Schiedsrichters wiederholen.
19.2 siehe auch R 19
Bei einem Ruf des Punktrichters muß der Ballwechsel unterbrochen werden.
Anmerkung für Punktrichter
Wenn für den Punktrichter die Sicht verstellt ist oder er sich nicht sicher ist, darf er keinen Ruf machen.
19.3
Wenn das Spiel unterbrochen wird und für den Punktrichter die Sicht verstellt war oder er sich nicht sicher ist, muß er dies den Spielern
mitteilen und den Schiedsrichter auffordern, die entsprechende Entscheidung zu treffen; falls der Schiedsrichter ebenfalls nicht sicher ist,
muß ein Let gewährt werden.
Anmerkung für Punktrichter
Punktrichter müssen die offiziellen Rufe verwenden, auch wenn der Ballwechsel unterbrochen wurde (Anhang 2.2).
siehe auch R 20
20. AUFGABEN DES SCHIEDSRICHTERS
20.1
Der Schiedsrichter muß über die Annahme oder Ablehnung von Let-Einsprüchen und über die Zusprache von Ballwechseln entscheiden; er
trifft die in den Regeln vorgesehenen Entscheidungen, einschließlich der Fälle, in denen ein Spieler vom Ball getroffen wird und bei
12
Verletzungen. Ebenso entscheidet er über alle Einsprüche gegen Rufe des Punktrichters oder dessen Unterlassung von Rufen. Die
Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig.
siehe auch R 21
20.2
Der Schiedsrichter muß die Kontrolle ausüben :
20.2.1
über den Einspruch eines Spielers, einschließlich des Einspruchs gegen irgendeine Normverletzung (Spezifikation)
siehe auch R 22
20.2.2
um sicherzustellen, daß alle jeweils geltenden Regeln korrekt zur Anwendung kommen.
20.3
Der Schiedsrichter soll sich bei den Punktrichteransagen des Spielstandes nicht einmischen, es sei denn, er ist sicher, daß die Ansage falsch
war. In diesem Fall muß er den Punktrichter dazu bringen, den richtigen Spielstand anzusagen.
Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter
Punkt- und Schiedsrichter sind verpflichtet, den Spielstand mitzuschreiben.
20.4
Der Schiedsrichter soll sich in die Spielansagen des Punktrichters nicht einschalten, es sei denn, er ist sicher, daß der Punktrichter einen
Fehler gemacht hat bei der Unterbrechung oder Nicht-Unterbrechung des Spieles.
In diesem Fall muß der Schiedsrichter unverzüglich den Regeln entsprechend entscheiden.
20.5
Der Schiedsrichter ist für die strikte Einhaltung aller in den Regeln festgelegten Zeiten verantwortlich.
20.6
Der Schiedsrichter ist verantwortlich, daß angemessene Courtbedingungen für das Spiel gewährleistet sind.
20.7
Der Schiedsrichter kann das Spiel einem Spieler zusprechen, wenn sich dessen Gegner nicht zehn Minuten nach der festgesetzten Zeit
spielbereit im Court befindet.